gültig ab: mit Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zum 1.8.2013
Die Festgebühr für die Bestätigung eines inländischen Titels als Europäischer Vollstreckungstitel (Verfahren nach § 1079 ZPO - (Gebühr KV 1513 GKG) beträgt jetzt 20,00 EUR anstelle von bisher 15,00 EUR.
gültig ab: mit Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zum 1.8.2013
Bei Inkrafttreten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes wird eine neue Tabelle der Gebühren nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz gültig.
Die aktualisierte Tabelle finden Sie hier als PDF-Dokument zum Download: